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AS 2012 5799

Reglement über die Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts

Reglement über die Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts

Änderung vom 23. Oktober 2012

Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht beschliesst:

I Das Reglement vom 6. August 20071 über die Schlichtungsstelle des Bundesverwal- tungsgerichts wird wie folgt ergänzt:

Art. 2a Konstituierung und Vorsitz 1 Die Schlichtungsstelle konstituiert sich selber und wählt aus ihren Mitgliedern:

a. die Vorsitzende oder den Vorsitzenden; b. die Stellvertreterin oder den Stellvertreter.

2 Die Wahl erfolgt für zwei Jahre; die zweimalige Wiederwahl ist möglich.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

23. Oktober 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts Der Präsident: Markus Metz Der Generalsekretär: Jürg Felix

1 SR 173.320.11

2012-2392 5799

R über die Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts AS 2012

5800

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