AS 2012 5799
Reglement über die Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts
Reglement über die Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts
Änderung vom 23. Oktober 2012
Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht beschliesst:
I Das Reglement vom 6. August 20071 über die Schlichtungsstelle des Bundesverwal- tungsgerichts wird wie folgt ergänzt:
Art. 2a Konstituierung und Vorsitz 1 Die Schlichtungsstelle konstituiert sich selber und wählt aus ihren Mitgliedern:
a. die Vorsitzende oder den Vorsitzenden; b. die Stellvertreterin oder den Stellvertreter.
2 Die Wahl erfolgt für zwei Jahre; die zweimalige Wiederwahl ist möglich.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
23. Oktober 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts Der Präsident: Markus Metz Der Generalsekretär: Jürg Felix
1 SR 173.320.11
2012-2392 5799
R über die Schlichtungsstelle des Bundesverwaltungsgerichts AS 2012
5800