Lexipedia

AS 2012 6581

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)

Änderung vom 31. Oktober 2012

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 6. Oktober 19971 über die Adressierungselemente im Fern- meldebereich wird wie folgt geändert:

Art. 47c Zuteilung von Rufzeichen für die Übertragung von Daten auf den Frequenzen des Jedermannsfunks Auf Antrag teilt das BAKOM ein Rufzeichen nach Anhang 42 des Radioreglements vom 17. November 19952 für die Übertragung von Daten auf den Frequenzen des Jedermannsfunks zu, wie es das Datenfunk-Protokoll (Packet Radio) verlangt.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

31. Oktober 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova