AS 2013 3557
Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsverordnung, WFV)
Änderung vom 23. Oktober 2013
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Wohnraumförderungsverordnung vom 26. November 20031 wird wie folgt geändert:
Art. 43 Abs. 2
2 Die Dachorganisationen richten Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus aus
dem Fonds Darlehen als objektbezogene Restfinanzierungshilfen oder als Finanzie- rungshilfen für den Erwerb von Land zur Erstellung von preisgünstigem Wohnraum aus. Darlehensrückzahlungen fliessen in den Fonds zurück und können für weitere Darlehen verwendet werden.
II Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
23. Oktober 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 842.1
2013-2345 3557
Wohnraumförderungsverordnung AS 2013
3558