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AS 2013 4075

Verordnung des UVEK über die Übertragung von Untersuchungskompetenzen in Verwaltungsstrafverfahren an das Eidgenössische Starkstrominspektorat

Verordnung des UVEK über die Übertragung von Untersuchungskompetenzen in Verwaltungsstrafverfahren an das Eidgenössische Starkstrominspektorat

vom 12. November 2013

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), gestützt auf Artikel 57 Absatz 2 des Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 19021 (EleG), verordnet:

Art. 1

1 Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) ermittelt bei Widerhandlungen

gegen die Artikel 55 und 56 EleG aus eigenem Antrieb oder auf Anzeige hin. Dazu nimmt es erste Untersuchungshandlungen vor; insbesondere kann es Befragungen durchführen und Auskünfte bei Behörden einholen.

2 Es überweist einen Fall zur abschliessenden Untersuchung dem Bundesamt für

Energie (BFE).

Art. 2

1 Das BFE kann vom ESTI jederzeit die Überweisung eines Falles verlangen.

2 Es kann anstelle des ESTI Untersuchungen durchführen.

3 Es kann das ESTI zu Untersuchungen beiziehen.

Art. 3 Die Beurteilung ist in jedem Fall Sache des BFE.

Art. 4 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft

12. November 2013 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Doris Leuthard

SR 734.241 1 SR 734.0

2013-1643 4075

Übertragung von Untersuchungskompetenzen in Verwaltungsstrafverfahren AS 2013 an das ESTI. V des UVEK

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