AS 2013 827
Beschluss Nr. 4/2012 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung der Anlage III des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren
Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren Beschluss Nr. 4/2012 des Gemischten Ausschusses EU-EFTA zur Änderung der Anlage III des Übereinkommens
Angenommen am 26. Juni 2012 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Dezember 2012
Originaltext
Der Gemischte Ausschuss, gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 19871 über ein gemeinsames Ver- sandverfahren, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Türkei wird dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren (im Folgenden «Übereinkommen») beitreten und wurde nach einem Beschluss des gemäss dem Übereinkommen eingesetzten Gemischten Aus- schusses vom 19. Januar 2012 dazu eingeladen. (2) Daher sollten die türkischen Übersetzungen der in dem Übereinkommen ver- wendeten sprachlichen Bezugnahmen an den entsprechenden Stellen des Überein- kommens eingefügt werden. (3) Die Anwendung dieses Beschlusses ist an das Datum des Beitritts der Türkei zu dem Übereinkommen geknüpft. (4) Damit Vordrucke für die Sicherheitsleistung, die nach den Vorgaben gedruckt wurden, die vor dem Datum des Beitritts der Türkei zum Übereinkommen galten, verwendet werden können, sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, in der diese Vordrucke mit gewissen Anpassungen weiter verwendet werden dürfen. (5) Das Übereinkommen sollte daher entsprechend geändert werden. hat folgenden Beschluss erlassen:
1 SR 0.631.242.04 Das Übereink. vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren umfasste ursprünglich folgende Vertragsparteien: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Republik Österreich, Republik Finnland, Republik Island, Königreich Norwegen, Königreich Schweden und Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Königreich Schweden sind am 1. Jan. 1995 den Europäischen Gemeinschaften beigetreten und sind seither nicht mehr selbstständige Vertragsparteien des Übereink. Vertragsparteien sind ebenfalls seit dem 1. Juli 2012 die Republik Kroatien und seit dem 1. Dez. 2012 die Republik Türkei.
2012-2867 827
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
Art. 1 Anlage III des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Art. 2
1. Dieser Beschluss gilt ab dem Tag, an dem die Türkei dem Übereinkommen
beitritt.
2. Die in den Anhängen C1, C2, C3, C4, C5 und C6 der Anlage III wiedergegebe-
nen Vordrucke dürfen höchstens bis zum 30. Juni 2013 weiter verwendet werden, sofern die notwendigen geografischen Änderungen und die Änderungen hinsichtlich eines Wahldomizils oder eines Zustellungsbevollmächtigten entsprechend vorge- nommen werden.
Geschehen zu Brüssel am 26. Juni 2012.
Für den Gemischten Ausschusses Der Vorsitzende: Mirosław Zieliński
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
Anhang
1. In Anhang B1 wird unter Feld 51 nach der Schweiz folgende Angabe eingefügt:
«Türkei TR»,
2. Anhang B6 Titel III wird wie folgt geändert:
2.1 Im ersten Teil der Tabelle «Beschränkte Geltung – 99200» wird nach NO fol-
gender Gedankenstrich eingefügt: «– TR Sınırlı Geçerli»
2.2 Im zweiten Teil der Tabelle «Befreiung – 99201» wird nach NO folgender
Gedankenstrich eingefügt: «– TR Vazgeçme»
2.3 Im dritten Teil der Tabelle «Alternativnachweis – 99202» wird nach NO fol-
gender Gedankenstrich eingefügt: «– TR Alternatif Kanıt»
2.4 Im vierten Teil der Tabelle «Unstimmigkeiten: Stelle, bei der die Gestellung
erfolgte (Name und Land) – 99203» wird nach NO folgender Gedankenstrich einge- fügt: «– TR Değişiklikler: Eşyanın sunulduğu idare ….... (adı ve ülkesi)»
2.5 Im fünften Teil der Tabelle «Ausgang aus … – gemäss Verord-
nung/Richtlinie/Beschluss Nr. … Beschränkung oder Angaben unterworfen – 99204» wird nach NO folgender Gedankenstrich eingefügt: «– TR Eşyanın ………’dan çıkışı .…. No.lu Tüzük/Direktif/Karar kapsamında kısıtlamalara veya mali yükümlülüklere tabidir»
2.6 Im sechsten Teil der Tabelle «Befreiung von der verbindlichen Beförderungs-
route – 99205» wird nach NO folgender Gedankenstrich eingefügt: «– TR Zorunlu Güzergahtan Vazgeçme»
2.7 Im siebten Teil der Tabelle «Zugelassener Verwender – 99206» wird nach NO
folgender Gedankenstrich eingefügt: «– TR İzinli Gönderici» 2.8 Im achten Teil der Tabelle «Freistellung von der Unterschriftsleistung– 99207» wird nach NO folgender Gedankenstrich eingefügt: «– TR İmzadan Vazgeçme»
2.9 Im neunten Teil der Tabelle «Gesamtbürgschaft untersagt – 99208» wird nach
NO folgender Gedankenstrich eingefügt: «– TR Kapsamlı teminat yasaklanmıştır»
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
2.10. Im zehnten Teil der Tabelle «Unbeschränkte Verwendung – 99209» wird nach
NO folgender Gedankenstrich eingefügt: «– TR Kısıtlanmamış kullanım»
2.11 Im elften Teil der Tabelle «Nachträglich ausgestellt – 99210» wird nach NO
folgender Gedankenstrich eingefügt: «– TR Sonradan Düzenlenmiştir»
2.12 Im zwölften Teil der Tabelle «Verschiedene – 99211» wird nach NO folgender
Gedankenstrich eingefügt: «– TR Çeşitli»
2.13 Im dreizehnten Teil der Tabelle «Unverpackte Waren – 99212» wird nach NO
folgender Gedankenstrich eingefügt: «– TR Dökme»
2.14 Im vierzehnten Teil der Tabelle «Versender – 99213» wird nach NO folgender
Gedankenstrich eingefügt: «– TR Gönderici»
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
3. Anhang C1 erhält folgende Fassung:
«Anhang C1
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Einzelsicherheit I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete2 .......................................................................................... wohnhaft in3 .................................................................................................................. leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. bis zum Höchstbetrag von ............................................................................................ selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union, (bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Griechischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland) sowie gegenüber der Republik Kroa- tien, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eid- genossenschaft, der Republik Türkei, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino4, für die Beträge, die der Hauptverpflichtete5 ........................................... den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge für die nachstehend bezeichneten Waren, die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Ver- sandverfahren bei der Abgangsstelle ............................................................................ ....................................................................................................................................... zu der Bestimmungsstelle ............................................................................................. überführt werden, mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgeldern schuldet oder schulden wird.
2 Name und Vorname oder Firma.
3 Vollständige Anschrift.
4 Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren. 5 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Hauptver- pflichteten.
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Warenbezeichnung ........................................................................................................ 2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zustän- digen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das Verfahren beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Aufforde- rung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahldo-
mizil6 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... ..................................................................................
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind. Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an.
6 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Absatz 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerichte am Wohnsitz des Bürgen sowie am Wohnsitz der Zustellungsbevollmächtigten zuständig.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.
(Ort) ....................................................... , den ..........................................................
(Unterschrift)7 ...............................................................................................................
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung. ............................................................................... Bürgschaftserklärung angenommen am ............................ für das gemeinschaftliche/ gemeinsame Versandverfahren mit der Versandanmeldung Nr. .................................. vom ............................................. 8.
....................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»
7 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von ...................................», wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.
8 Von der Abgangsstelle auszufüllen.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
4. Anhang C2 erhält folgende Fassung:
«Anhang C2
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete9 .......................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in10 ................................................................................................ leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Union, bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Griechischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland) sowie gegenüber der Republik Kroa- tien, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidge- nossenschaft, der Republik Türkei, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino11 für die Beträge, die der Hauptverpflichtete den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Versand- verfahren überführten Waren sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlich- keiten als auch der Kosten und der Zuschläge – mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgeldern – schuldet oder schulden wird, für die der (die) Unterzeichnete durch Ausstellung von Sicherheitstiteln eine Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von
7000 EUR je Sicherheitstitel übernommen hat.
2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchst- betrag von 7000 EUR je Sicherheitstitel ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Aufforde- rung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen
9 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
10 Vollständige Anschrift.
11 Nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahren im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn diese Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung begonnen haben; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahldo-
mizil12 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... ..................................................................................
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind. Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.
(Ort) ....................................................... , den ..........................................................
(Unterschrift)13 .............................................................................................................
12 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Absatz 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungs- bevollmächtigten befindet. 13 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft».
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung ................................................................................ Bürgschaftserklärung angenommen am ........................................................................
....................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
5. Anhang C4 erhält folgende Fassung:
«Anhang C4
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Gesamtbürgschaft I. Bürgschaftserklärung 1. Der/Die Unterzeichnete14 ........................................................................................ mit Wohnsitz (Sitz) in15 ................................................................................................ leistet hiermit bei der Zollstelle der Bürgschaftsleistung ............................................. bis zum Höchstbetrag von ............................................................................................ der 100 %/50 %/30 %16 des Referenzbetrags entspricht, selbstschuldnerische Bürg- schaft gegenüber der Europäischen Union, bestehend aus dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Griechischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Grossherzogtum Luxemburg, Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Gross- britannien und Nordirland sowie gegenüber der Republik Kroatien, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Türkei, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino17(4) für alle Beträge, die der Hauptverpflichtete18 .................................................................... den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die in das gemeinschaft- liche/gemeinsame Versandverfahren überführten Waren – mit Ausnahme von Geld- strafen oder Bussgeldern – schuldet oder schulden wird, und zwar sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge. 2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Länder die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchst- betrag ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor
14 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
15 Vollständige Anschrift.
16 Nichtzutreffendes streichen.
17 Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Ver- sandverfahren. 18 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Hauptver- pflichteten.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren ordnungsgemäss beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreissig Tagen nach der schriftlichen Aufforde- rung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist ergebenden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entspre- chen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapitalmarkt gefordert wird. Dieser Höchstbetrag kann um die Beträge, die aufgrund der Bürgschaftserklärung bereits bezahlt worden sind, nur dann vermindert werden, wenn der (die) Unter- zeichnete zur Erfüllung einer Schuld aufgefordert wird, die im Rahmen eines ge- meinschaftlichen oder gemeinsamen Versandverfahrens entstanden ist, das vor Eingang der vorhergehenden Zahlungsaufforderung oder innerhalb von dreissig Tagen danach begonnen hat.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Stelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahren im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn diese Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung begonnen haben; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahldo-
mizil19 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... ..................................................................................
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem der Wahldomizile schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind.
19 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Absatz 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft sind die Gerichte zuständig, in deren Be- zirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbe- vollmächtigten befindet.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Zollstelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.
(Ort) ....................................................... , den ..........................................................
(Unterschrift)20 .............................................................................................................
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Zollstelle der Bürgschaftsleistung ................................................................................ Bürgschaftserklärung angenommen am .......................................................................
....................................................................................................................................... (Stempel und Unterschrift)»
20 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von ……………», wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.
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Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 4/2012 AS 2013
6. In Anhang C5 wird in Feld 7 zwischen dem Wort «Schweiz» und dem Wort
«Andorra»das Wort «Türkei» eingefügt.
7. In Anhang C6 wird in Feld 6 zwischen dem Wort «Schweiz» und dem Wort
«Andorra» das Wort «Türkei» eingefügt.
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