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AS 2017 2635

Notenaustausch vom 24. November 2011 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (Weiterentwicklung des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands)

Notenaustausch vom 24. November 2011 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (Weiterentwicklung des Schengen- und des

Von der Bundesversammlung genehmigt am 16. Dezember 20161 In Kraft getreten am 11. April 2017

Übersetzung2

Mission der Schweiz Brüssel, den 24. November 2011 bei der Europäischen Union Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union Generaldirektion H Justiz und Inneres Brüssel

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekre- tariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, mit Bezug auf die Notifikation des Rates vom 7. November 2011, die erstellt worden ist gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäi- schen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, An- wendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachfolgend: Assoziierungs- abkommen), das am 26. Oktober 20043 in Luxemburg unterzeichnet worden ist, den Empfang dieser Notifikation zu bestätigen. Letztere hat folgenden Inhalt:

«In Übereinstimmung mit Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a erster Satz in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens, welches die Schweiz an den Schengen- Besitzstand assoziiert, wird der Schweiz hiermit die Verabschiedung des folgenden Rechtsakts notifiziert:

SR 0.362.380.071 1 AS 2017 2633

2 Übersetzung des englischen Originaltextes.

3 SR 0.362.31

2014-3340 2635

Weiterentwicklung des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands. AS 2017 Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Gross- systemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Dokument des Rates: PE-CONS 22/3/11 REV 3 JAI 429 SIRIS 61 VISA 106 EURODAC 13 ENFOPOL 201 EUROJUST 98 COMIX 398 CODEC 1041 Datum der Annahme: 25. Oktober 2011»4

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Satz des Assoziierungsabkommens und unter Vorbehalt der Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Schweiz informiert die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union das Gene- ralsekretariat des Rates der Europäischen Union, dass die Schweiz den Inhalt des Rechtsakts, welcher der Notifikation des Rates beigelegt und Teil dieser Antwort- note ist, akzeptiert und in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird. Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Assoziierungsabkommens wird die Schweiz das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union unverzüglich über die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Voraussetzungen informieren. Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Assoziierungsabkommens begründen die Notifika- tion des Rates vom 7. November 2011 und diese Antwortnote Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Dieses Abkommen wird zum Zeitpunkt der Notifikation durch die Schweiz über die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Kraft treten. Gekündigt werden kann das Abkommen unter den Bedingungen, die in den Artikeln 7 und 17 des Assoziierungsabkommens aufgeführt sind. Eine Kopie dieser Note wird der Europäischen Kommission, Generalsekretariat, SG.A.3, Brüssel, übermittelt.

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

4 Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanage- ment von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Fassung gemäss ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1.

Notenaustausch vom 24. November 2011 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (Weiterentwicklung des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands) | Lexipedia | Lexipedia