AS 2017 3401
Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht
Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht (VGR)
Änderung vom 21. März 2017
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erlässt folgendes Reglement:
I Das Geschäftsreglement vom 17. April 20081 für das Bundesverwaltungsgericht wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 16
6. Abschnitt: Schlichtungsbehörden
Art. 16 Sachüberschrift Schlichtungsstelle
Art. 16a Schlichtungskommission
1 Die Schlichtungskommission gemäss dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März
19952 besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und einem Vizepräsi-
denten oder einer Vizepräsidentin, wobei diese beiden Funktionen mit Personen unterschiedlichen Geschlechts zu besetzen sind, sowie vier Mitgliedern und vier Ersatzmitgliedern, welche den Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer und Arbeitneh- merinnen paritätisch vertreten. Sie zählen gleich viele Frauen wie Männer.
2 Der Arbeitgeber wird durch mindestens ein Mitglied des Gerichts und einen Mit-
arbeiter oder eine Mitarbeiterin in Führungsposition jeweils unterschiedlichen Ge- schlechts vertreten. Es sind zwei Ersatzmitglieder unterschiedlichen Geschlechts zu stellen. Die Vertreter und Vertreterinnen des Arbeitgebers werden von der Verwal- tungskommission gewählt.