AS 2020 1857
Europäisches Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen
Europäisches Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen
SR 0.415.3; AS 1990 1749
Kündigung Am 21. November 2019 hat die Schweiz das Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen gemäss dessen Bestimmungen gekündigt. Die Kündigung wird am 1. Juni 2020 wirksam.
2019-4037 1857
Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, AS 2020 insbesondere bei Fussballspielen. Europäisches Übereink.