AS 2022 321
Berichtigung von Inkraftsetzungen von Änderungen mit Bezug zur Totalrevision des Strafregisterrechts
AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Berichtigung von Inkraftsetzungen von Änderungen mit Bezug zur Totalrevision des Strafregisterrechts (Art. 10 Abs. 1 PublG)
Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus
vom 4. Mai 2022 (AS 2022 300)
Titel
statt: Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus
muss es heissen: Verordnung über eine weitere Teilinkraftsetzung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus
Einziger Artikel
statt: Die noch nicht in Kraft gesetzten Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 25. Sep- tember 20201 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus treten am 1. Juni 2022 in Kraft.
1 AS 2021 565; bereits in Kraft gesetzte Bestimmungen: AS 2021 565 S. 27, 672.
2022-1596 AS 2022 321
Berichtigung von Inkraftsetzungen von Änderungen mit Bezug AS 2022 321 zur Totalrevision des Strafregisterrechts
muss es heissen:
1 Die noch nicht in Kraft gesetzten Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 25. Sep-
tember 20202 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus treten, mit Ausnahme der Bestimmung im nachstehenden Absatz 2, am 1. Juni 2022 in Kraft. 2 Artikel 46 Buchstabe d Ziffer 3 des Strafregistergesetzes3 (Ziff. I 12 ) tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Umsetzung von Art. 123c BV)
Änderung vom 16. März 2018 (AS 2018 3803)
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
statt: 1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 5. Juli 2018 unbenützt abgelaufen.4
2 Es wird auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
muss es heissen: 1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 5. Juli 2018 unbenützt abgelaufen.5
2 Es wird mit Ausnahme der Bestimmungen im nachstehenden Absatz 3, auf den
1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. 3 Artikel 55 Absatz 1, 1bis, 2 und 4, sowie 67 Absatz 1 des Strafregistergesetzes 6 (Ziff. I 3) treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
27. Mai 2022 Bundeskanzlei