Das Protokoll vom 12. November 20213 zur Änderung des Abkommens vom 12. Juni 20064 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.