Gärtnerinnen und Gärtner mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie beschäftigen sich hauptsächlich mit Pflanzen und deren ursprünglichen und gestalteten Lebensräumen.
b. Sie produzieren Pflanzen oder gestalten und pflegen Lebensräume im Innen- und Aussenbereich im Auftrag von Kundinnen und Kunden; Die Begeisterung für ihren Beruf äussert sich im Wissen um Pflanzen und deren Bedürfnisse sowie im Wunsch, Lebensräume aktiv zu gestalten und zu pflegen.
c. Sie setzen Pflanzen und unterschiedliche Materialien ein, nehmen dabei Rücksicht auf die Umwelt und ihre eigene Gesundheit und leisten einen Beitrag zur Biodiversität und zur nachhaltigen Ressourcennutzung.
d. Sie arbeiten in kleineren oder grösseren Teams, nehmen Aufträge entgegen oder leiten selbst Mitarbeitende an; In beiden Fachrichtungen trägt der selbstständig ausgeführte Beitrag aller Mitarbeitenden zum Gelingen des Endergebnisses bei.
Innerhalb des Berufs der Gärtnerin und des Gärtners auf Stufe EFZ gibt es die folgenden Fachrichtungen:
a. Pflanzenproduktion;
b. Garten- und Landschaftsbau.
Die Fachrichtung wird vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrvertrag festgehalten.