AS 2025 647
Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger
Präambel
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger wird wie folgt geändert:
Ziff. 1.2.1.11.2.1.1 Die technischen Anforderungen nach Ziffer 1.2.1 sind erfüllt, wenn eine EG-Gesamtgenehmigung oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung nach der Richtlinie 2007/46/EG beigebracht wird. Andernfalls kann die Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen nachgewiesen werden durch das Vorlegen von EG-Teilgenehmigungen, gleichwertigen internationalen Genehmigungen, Konformitätserklärungen oder Prüfberichten, die nach den in Anhang 2 VTS aufgeführten Vorschriften von anerkannten Prüfstellen (Art. 17 Abs. 1 der Verordnung vom 19. Juni 19952 über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen [TGV]) erstellt wurden.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
15. Oktober 2025 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter |