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00.3597 · Postulat · 2000-10-24

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Der Bundesrat wird aufgefordert, im Lichte der Ablehnung der Vorlage über die Mutterschaftsversicherung vom 13. Juni 1999 durch Volk und Stände darzulegen, wie er den Verfassungsauftrag von Artikel 116 Absatz 3 der Bundesverfassung umzusetzen gedenkt.

2. Der Bericht soll Entscheidgrundlagen enthalten hinsichtlich der Finanzierung einer künftigen Mutterschaftsversicherung, insbesondere:

a. eine Darstellung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten;

b. eine Übersicht über die gegenwärtige Verteilung der Leistungen der Sozialversicherungen auf die ältere und die jüngere Generation.

3. Zu prüfen ist auch die Frage, wie lange in Anbetracht neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen und psychischen Anforderungen einer Wöchnerin und des Neugeborenen eine Arbeitspause nach der Geburt sein sollte.

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Es hat sich dafür ausgesprochen, durch eine Revision des Obligationenrechtes einen Mutterschaftsurlaub von mindestens acht Wochen einzuführen, schliesst aber langfristig den Einbezug einer Versicherungslösung oder einer Mischfinanzierung nicht aus.