Lexipedia

01.302 · Standesinitiative · 2001-02-26

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Grosse Rat von Republik und Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert, über eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes sicherzustellen, dass:

- die Rechnungen, d. h. die Jahresbilanzen und Betriebsrechnungen jeder Krankenversicherung, alljährlich von einem externen Revisorat überprüft werden;

- diese geprüften und detaillierten Rechnungen veröffentlicht werden, damit sie für alle Bürger, die sich über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Krankenversicherungen informieren wollen, zugänglich sind;

- die Reserven und Rückstellungen der drei letzten Geschäftsjahre in Form einer separaten, geprüften und detaillierten Abrechnung veröffentlicht werden.

Krankenversicherung. Transparenz und Veröffentlichung der Rechnungen | Lexipedia | Lexipedia