01.5080 · Fragestunde. Frage · 2001-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesversammlung hat am 15. Dezember 2000 das neue Heilmittelgesetz (HMG) einstimmig genehmigt und damit unbestritten auch eine Änderung des geltenden RTVG im Anhang zum HMG Ziffer II Ziffer 2 angenommen. Diese geänderte Bestimmung des geltenden RTVG soll mit dem neuen HMG am 1. Januar 2002 in Kraft treten.
Die Schweiz ist in medienpolitischer und -technischer Hinsicht keine Insel:
Gedenkt der Bundesrat allen Ernstes, der Bundesversammlung zu beantragen, dass die seit 1995 zulässige Werbung für rezeptfrei erhältliche Medikamente im Fernsehen SRG wieder verboten werden soll - ein solch einseitiges, europäisch betrachtet als Fremdkörper wirkendes Verbot?
Wie erklärt er den Widerspruch zum eindeutigen Entscheid der Bundesversammlung vom 15. Dezember 2000, die Heilmittelwerbung im Fernsehen im Rahmen der gesundheitspolizeilich begründeten und europäisch harmonisierten Schranken des Heilmittelrechtes zuzulassen?