02.315 · Standesinitiative · 2002-11-19
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Art. 13 Abs. 3 BV
Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet.
02.315 · Standesinitiative · 2002-11-19
Erledigt
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Art. 13 Abs. 3 BV
Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet.