02.3454 · Motion · 2002-09-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird eingeladen, auf Gesetzesebene ein Verfahren zur Festsetzung des Mindestzinssatzes BVG festzuschreiben, das eine Berücksichtigung der Sozialpartner, der BVG-Kommission und der zuständigen parlamentarischen Kommissionen vorsieht.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass eine Formel zur Festsetzung des Mindestzinssatzes im BVG der Volatiliät und dem Tempo der Entwicklung auf den Kapitalmärkten nicht gerecht wird. Er will deshalb nach wie vor die Möglichkeit haben, aufgrund einer Analyse der Situation auf den Anlagemärkten und unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen den BVG-Mindestzinssatz festzulegen. Eine Formel zur Festsetzung des Mindestzinssatzes wird vom Bundesrat daher als nicht sachgerecht abgelehnt.
Der Bundesrat ist aber bereit, dem Wunsch der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates Rechnung zu tragen und dem Ständerat im Rahmen seiner Beratungen zur 1. BVG-Revision einen Gesetzesvorschlag zu einer Änderung von Artikel 15 BVG zu unterbreiten, welche die Grundsätze für das Verfahren zur Anpassung des Mindestzinssatzes enthält (insbesondere Überprüfungsrhythmus; Anhörungsrecht von BVG-Kommission, SGK der beiden Räte, Sozialpartnern, weiteren interessierten Stellen).
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.