02.3462 · Empfehlung · 2002-09-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das UVEK überprüft im Rahmen seiner Führungsverantwortung in regelmässigen Abständen, ob das BAZL bzw. das BFU ihre Aufgaben frei von Interessenkonflikten gegenüber den beaufsichtigten Fluggesellschaften und Luftfahrtbetrieben wahrgenommen haben.
Begründung
Die Kommission verweist auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 19. September 2002 über die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates fand auch im Rahmen dieser erneuten Untersuchung der geltenden Regelung über die Nebenbeschäftigung von Mitarbeitenden des BAZL und des BFU in Luftfahrtunternehmungen und Flugschulen keinen Anhaltspunkt für einen Interessenkonflikt. Der Bundesrat teilt jedoch die Einschätzung der Kommission, dass es sich hier um einen "sensiblen Bereich" handelt, der vom UVEK periodisch überprüft werden muss. Die nächste Prüfung erfolgt im Rahmen eines Expertenauftrages über die Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Schweiz, welchen das UVEK im September 2002 vergeben hat und der im Mai 2003 abgeschlossen wird.
Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.