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02.5020 · Fragestunde. Frage · 2002-03-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 über den Zusatzkredit für die Landesausstellung wurde festgehalten, dass nach dem 1. Februar 2000 Zahlungen zulasten dieses Kredits nur dann erfolgen dürfen, wenn der Nachweis eines verbindlichen Gesamtengagements der Wirtschaft von 380 Millionen Franken vorliegen würde.

Wann wurden welche Zahlungen zulasten dieses Kredits an die Expo geleistet?

Expo.02. Zusatzkredit vom 16. Dezember 1999 | Lexipedia | Lexipedia