02.5076 · Fragestunde. Frage · 2002-03-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Mitteilung der Schweizerischen Depeschenagentur vom 5. März 2002 hat die Schweiz an diesem Tag in Genf versichert, auf den Vorbehalt zur Konvention gegen Rassendiskriminierung bis zum Sommer zu verzichten.
Wer hat hier für die Schweiz gesprochen?
Woher weiss diese Instanz, dass die Schweiz bis zum Sommer auf den Vorbehalt verzichten wird, nachdem der Ständerat noch gar nicht entschieden hat und allenfalls auch noch eine Differenzbereinigung stattfinden muss?
Werden wir als Mitglied der politischen Uno künftig vermehrt fremdbestimmt und vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl der Bundesrat vor der Abstimmung immer wieder beteuert hat, wir könnten fortan endlich mitentscheiden?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.