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02.5078 · Fragestunde. Frage · 2002-03-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Lenkungsabgaben werden dazu eingesetzt, Emissionen zu verkleinern. Durch Verminderung des Einsatzes von umweltbelastenden Stoffen reduziert sich die Summe der auf diesen Stoffen erhobenen Lenkungsabgabe. In der Regel wird vom Gesetzgeber ein Leistungsziel bzw. Reduktionsziel angesetzt, nämlich eine Grösse, die durch gezielte und auch wirtschaftlich vertretbare Massnahmen erreicht werden kann.

Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Erhebung einer Lenkungsabgabe nicht mehr gerechtfertigt ist, wenn das Leistungsziel einer Lenkungsabgabe erreicht wird?

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