03.317 · Standesinitiative · 2003-11-10
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Schwyz die folgende Standesinitiative ein:
1. Die Erteilung des Bürgerrechtes an im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer soll ein politischer Akt bleiben und nicht gerichtlich erzwungen werden können.
2. Das Verfahren soll fair sein und die Würde und Persönlichkeitsrechte der einbürgerungswilligen Personen gewährleisten.
3. Die kantonale Verfahrenshoheit ist zu gewährleisten.