03.5065 · Fragestunde. Frage · 2003-03-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Trifft es zu, dass beim Grenzwachtkommando III in Châtelaine (Genf) nicht nur Grenzwächter mit einer Gefahrenzulage entschädigt werden, sondern auch die dort tätigen Verwaltungsangestellten usw.?
Stellungnahme des Bundesrates
Es gibt im Grenzwachtkorps überhaupt keine Gefahrenzulage, weder für Grenzwächter noch für Verwaltungsangestellte.
Zulagen gibt es für besondere Dienstleistungen, natürlich nur, falls sie effektiv erbracht werden, z. B. für unregelmässigen Dienst, Sonntags- und Nachtdienst. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass das Grenzwachtkorps seine Dienstleistungen rund um die Uhr erbringt.