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04.306 · Standesinitiative · 2004-06-28

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:

Die gesetzlichen Regelungen im Bürgerrechtswesen (Bundesgesetz, eventuell die Bundesverfassung) sollen so geändert werden, dass:

1. die Kantone einheitliche, faire und transparente Verfahren garantieren;

2. Einbürgerungsentscheide durch Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamente weiterhin möglich sind;

3. das Schweizer Bürgerrecht nicht gerichtlich erzwungen werden kann.