05.056 · Geschäft des Bundesrates · 2005-08-17
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 17. August 2005 über Bauvorhaben und Grundstückerwerb der Sparte Zivil (Ziviles Bauprogramm 2006)
Ausgangslage
Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft drei Verpflichtungskredite: Franken1.einen Verpflichtungskredit "Zivile Bauten" in der Form eines Sammelkredits im Gesamtbetrag von 253 100 000 Franken. Davon entfallen auf:1a vier Vorhaben über 10 Millionen Franken und ein Zusatzkredit von 0,5 Millionen Franken (Ziff. 2 der Botschaft)153 100 0001b Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 3 der Botschaft) 100 000 0002.einen Verpflichtungskredit "IT-Investitionen Infrastruktur" für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern im Gesamtbetrag von 9 600 000 Franken (Anteil der Ziff. 2.3 der Botschaft).3.einen Verpflichtungskredit Mietaufwendungen für die Unterbringung desBundesverwaltungsgerichts in St. Gallen im Gesamtbetrag von 250 000 000 Franken (Ziff. 4 der Botschaft).1.Verpflichtungskredit253 100 0001a Vorhaben über 10 Millionen Franken und ein Zusatzkredit von 0,5 Millionen Franken Umbau und Sanierung Parlamentsgebäude in Bern Benützer: Parlament und Parlamentsdienste "Zivile Bauten":72,0 Millionen Sanierung Verwaltungsgebäude Eigerstrasse 61 und 65 in Bern Benützer: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) "Zivile Bauten":14,7 Millionen Neues Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern Benützer: Verschiedene Departemente "Zivile Bauten":34,9 Millionen Zusatzkredit für Sanierung Altbau des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich, 1. Etappe (Sanierung Bahnhofsflügel und Erdbebensicherheit) Benützer: Schweizerisches Landesmuseum (SLM) "Zivile Bauten":31,0 Millionen Zusatzkredit für die Einrichtung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis Benützer: Schweizerisches Landesmuseum (SLM) "Zivile Bauten": Zusatzkredit: Gesamtkosten:0,5 Millionen28,5 Millionen1b Vorhaben bis 10 Millionen Franken Benützer: Zivile Bundesverwaltung im Inland und schweizerische Vertretungen im Ausland "Zivile Bauten":100, 0 Millionen2.Verpflichtungskredit "IT-Investitionen Infrastruktur" für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in BernBenützer: Verschiedene Departemente "IT-Investitionen Infrastruktur":9,6 Millionen3.Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen: Verpflichtungskredit für die MietaufwendungenBenützer: Bundesverwaltungsgericht "Miet- und Pachtzinse":250,0 Millionen
Nach der Rückweisung an den Bundesrat (s. unten Vorlage 3) haben der Bund und der Kanton St. Gallen aufgrund des Auftrags des Parlaments sowie der Bemerkungen der Kommissionen neu eine Mietlösung mit fixer jährlicher Erhöhung des Zinsanteils um 1,5 Prozent vereinbart.
Alle Ausführungen betreffend "Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen: Verpflichtungskredit für die Mietaufwendungen" gemäss Ziffer 4 der Botschaft vom 17. August 2005 gelangen unverändert zur Anwendung. Lediglich unter Ziffer 4.5.4 "Grundelemente des Mietvertrages" wurde der erste Satz über die Mietzinsanpassungen wie folgt formuliert: "Der Zinsanteil am Mietzins wird jährlich um 1,5 Prozent erhöht " Da aufgrund des Neuen Rechnungsmodells Bund (NRM) ein separater Verpflichtungskredit für die gesamte Mietdauer beantragt werden muss, wird für die Laufzeit von 50 Jahren ein aufgerundeter Verpflichtungskredit "Miet- und Pachtzinse" von 225 000 000 Franken beantragt.
Verhandlungen
Der Ständerat nahm die Bundesbeschlüsse 1 und 2 ohne Diskussion und ohne Gegenstimme an. Die Vorlage 3 hingegen wies er gemäss Antrag seiner Kommission an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, entweder ein Projekt vorzulegen, welches den Bund als Bauherrn und Eigentümer der künftigen Liegenschaft des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen vorsieht, oder eine Mietlösung zu erreichen, welche gegenüber der Eigentumslösung kostenneutral ist. Die Votanten, welche die Rückweisung befürworteten, wiesen darauf hin, dass das komplizierte und etwas undurchsichtige Finanzkonstrukt eine direkte Folge des Entlastungsprogramms 2003 sei. Gleichwohl fanden sie dass, das gewählte Modell, eine Kaufmiete auf 50 Jahre hinaus, teurer zu stehen kommt als ein Sofortkauf durch den Bund. Die Vertreter des Kantons St. Gallen sowie Bundesrat Hans-Rudolf Merz konnten mit ihrem Argument, zwischen der Kauf- und der Mietlösung liege keine wesentliche Differenz, nicht durchdringen. Die Vorlage wurde mit 33 zu 6 Stimmen an den Bundesrat zurückgewiesen.
Der Nationalrat schloss sich den Ständerat an, in dem er die Vorlagen 1 und 2 annahm und die Vorlage 3 an den Bundesrat zurückwies.
In Neuverhandlungen mit dem Kanton St. Gallen konnte der Vertrag zwischen dem Bund und dem Kanton St. Gallen in einem Punkt präzisiert werden: Der Zinsanteil am Mietzins soll nicht mehr der Entwicklung des Index der Konsumentenpreise angepasst, sondern jährlich um 1,5 Prozent erhöht werden. Mit dieser Lösung waren Kommission und Ständerat zufrieden, so dass Letzterer den revidierten Bundesbeschluss 3 einstimmig verabschiedete.
Der Nationalrat schloss sich dem Ständerat an.