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05.459 · Parlamentarische Initiative · 2005-12-15

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Für die Invalidenversicherung ist ein selbständiger Ausgleichsfonds mit eigener Rechnung (IV-Ausgleichsfonds) zu schaffen. Diesem selbständigen Fonds werden alle Einnahmen, die zur Deckung der IV-Kosten dienen, gutgeschrieben.

Begründung

Gegenwärtig reissen die Defizite der IV enorme Löcher in den AHV-Fonds und gefährden dadurch die langfristige Anlagestrategie des AHV-Fonds. Der AHV-Fonds sollte jedoch einen Deckungsgrad von 100 Prozent erreichen; dieser Deckungsgrad wäre auf 70 Prozent gesenkt worden, wäre die 11. AHV-Revision angenommen worden. Dennoch bleibt die Problematik bestehen. Die Kosten der IV werden laut Prognosen um über 1 Milliarde (bis 1,5 Milliarden) jährlich steigen. Auch wird die 5. IV-Revision den erforderlichen Beitrag zur Sanierung dieses Sozialwerkes nicht leisten können. Jedes zusätzliche Defizit schmälert jedoch den AHV-Fonds und verunmöglicht eine langfristige und nachhaltige Anlagestrategie; daher ist eine Trennung der Fonds dringlich. Eine solche schafft auch die notwendige Transparenz.

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