Offenlegung der Interessenbindungen. Revision des Parlamentsgesetzes
05.469 · Parlamentarische Initiative · 2005-09-09
Erledigt
Wortlaut
Das Parlamentsgesetz (ParlG) vom 13. Dezember 2005 ist dahingehend zu revidieren, dass die Ratsmitglieder im Interessenregister die Einkünfte pro Jahr und Mandat gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben b bis e ParlG ab einer bestimmten Höhe offen legen müssen.