05.5247 · Fragestunde. Frage · 2005-12-05
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Zwischen einzelnen Kantonen bestehen signifikante Unterschiede bezüglich Häufigkeit der Zwangseinweisungen und Aufenthaltsdauer. Worauf führt der Bundesrat diese Unterschiede zurück?
Liegen sie in unterschiedlicher Verfahrensausgestaltung und unterschiedlichem Rechtsschutz der Betroffenen?
Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf?
Es kann doch nicht sein, dass ein Rechtsinstitut der Bundesgesetzgebung, das einen gravierenden Eingriff in die persönliche Freiheit betrifft, zu derart signifikant unterschiedlicher Anwendung führt.