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06.469 · Parlamentarische Initiative · 2006-10-06

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Bundesgesetzgebung wird dahingehend geändert, dass der Stand-by-Modus bei Elektrogeräten, namentlich bei Unterhaltungselektronik und Haushaltgeräten, mit wenigen und klar begründeten Ausnahmen verboten ist.

Begründung

Seit langem ist allgemein bekannt, dass der Stand-by-Modus bei Elektrogeräten sehr viel Strom verschwendet, ohne von grossem Nutzen zu sein. Verschiedene Berechnungen haben aufgezeigt, dass der Stromverbrauch aufgrund des Stand-by-Modus der Stromproduktion eines kleinen Kernkraftwerks entspricht. Eine britische Studie kommt zum Schluss, dass mehr als 8 Prozent des Stromverbrauchs im Haushalt auf den Stand-by-Modus zurückzuführen sind. Heutzutage wird es immer wichtiger, sparsam mit der Energie umzugehen. Angesichts der zu erwartenden Resultate steht deshalb die Forderung nach einem Verbot des Stand-by-Modus voll und ganz im Einklang mit den Zielen der Energiepolitik. In diesem Zusammenhang hat Grossbritannien schon einen entscheidenden Schritt unternommen: Die britische Regierung hat beschlossen, das Inverkehrbringen von Elektrogeräten mit Stand-by-Modus aus den oben erwähnten Gründen zu verbieten. Dies zeigt, dass auch die Schweiz eine solche Massnahme treffen könnte, ohne gegen die in der Europäischen Union gängige Praxis zu verstossen.

Verbot des Stand-by-Modus bei Elektrogeräten | Lexipedia | Lexipedia