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06.5027 · Fragestunde. Frage · 2006-03-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Herr Bundesrat Blocher kritisierte in seiner Rede indirekt die Entscheidung zweier eidgenössischer Gerichtsinstanzen, die einen Ausweisungsentscheid für zwei Albaner rückgängig machten. Die beiden betroffenen Albaner sind mittlerweile rechtskräftig in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt.

Auf welchen Grundlagen stützte Herr Bundesrat Blocher die Kritik in seiner Albisgüetlirede?

Hat er die entsprechenden Urteilsbegründungen konsultiert?

Wenn ja, weshalb hat er sie nicht zitiert?

Ist er der Ansicht, dass die Asylrekurskommission sowie das Bundesgericht in den erwähnten Fällen falsch entschieden haben?

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