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06.5062 · Fragestunde. Frage · 2006-03-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe i des Parlamentsgesetzes verpflichtet den Bundesrat, alle Vorlagen auf ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann hin zu prüfen und, falls substanzielle Angaben möglich sind, die Auswirkungen der jeweiligen Vorlage auf die Gleichstellung zu erläutern.

Wann gedenken die Bundesrätin und die Bundesräte diesem gesetzlichen Auftrag endlich nachzukommen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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