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06.5205 · Fragestunde. Frage · 2006-10-02

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Trifft es zu, dass künftig ein Tiertransport aus der EU, der z. B. nach fünf Stunden Fahrt die Schweizer Grenze überquert, ohne Unterbruch noch mehrere Stunden durch die Schweiz weiter fahren darf?

Kann damit die in unserem Land geltende Maximaldauer von sechs Stunden faktisch überschritten werden?