07.301 · Standesinitiative · 2007-03-06
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) so anzupassen, dass - unabhängig von der Lebensform der Anspruchsberechtigten - die Gleichbehandlung der Anspruchsberechtigten bei der Bemessung der AHV-Altersrenten sichergestellt wird.