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08.446 · Parlamentarische Initiative · 2008-06-23

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Ausgangslage

Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) wurde 1991 zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Büros beider Räte gegründet. Diese wollten zur Feier etwas "von bleibendem Wert" für die breite Bevölkerung sowie für die kommenden Generationen schaffen. Der Fonds ist ein von der Bundesverwaltung losgelöstes Instrument und unterstützt Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften. Er wurde zunächst auf 10 Jahre befristet und mit 50 Millionen Franken ausgestattet. Nachdem das Parlament und der Bundesrat 1998/99 uneingeschränkt positive Bilanz gezogen hatten, wurde die Finanzierung des FLS 1999 erstmals um weitere 10 Jahre verlängert. Im Juni 2008 zog die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates erneut eine sehr positive Bilanz und beschloss, eine Kommissionsinitiative zu einer weiteren Verlängerung auszuarbeiten. Die Kommission hat den vorliegenden Entwurf am 24. August 2009 einstimmig angenommen. Der Entwurf sieht eine Verlängerung des FLS um 10 Jahre sowie die Ausstattung des Fonds mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken vor. (Quelle: Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates)

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:

Es werden die erforderlichen Bestimmungen erarbeitet, damit:

1. der Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) um zehn Jahre bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden kann; und

2. der Fonds Landschaft Schweiz für diese neue Laufzeit mit einem weiteren Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden kann.

Begründung

Um zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft "etwas von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen" zu schaffen, hat die Bundesversammlung 1991 einen Fonds für naturnahe Kulturlandschaften gegründet. Sie tat dies aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Büros beider Räte, die ganz bewusst ein "von der Bundesverwaltung losgelöstes" Förderinstrument schaffen wollten. Dieses sollte "überall dort zum Tragen kommen, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft und ihrer natürlichen und kulturellen Werte vorhanden ist und einer direkten, möglichst unbürokratischen finanziellen Unterstützung bedarf".

Investitionen in die schöne Schweiz auslösen

Seit seiner Gründung hat der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) in allen Landesgegenden rund 1300 lokale und regionale Projekte mit insgesamt 94 Millionen Franken unterstützt und so ein Mehrfaches an Investitionen in die Schönheit der Schweizer Landschaft auslösen können (Stand Ende 2007). Konkret hat der FLS wertvolle Starthilfe für innovative Projekte geleistet und mit Anschubfinanzierungen nachhaltige Impulse gegeben, zum Beispiel:

- für ökologische Aufwertungen im Grossen Moos, im St. Galler Rheintal und in der Bolle di Magadino;

- für den Schutz der Kulturlandschaften La Baroche, Randen, Domleschg, Immenberg, Seebachtal und Natischerberg;

- für die traditionellen Suonen/Bisses im Wallis, Kastanienselven im Tessin, Wässermatten im Mittelland sowie Trockenmauern im Jura und Alpenbogen;

- für Hochstamm-Obstgärten, neue Alleen und Baumreihen;

- für renaturierte Bäche und renovierte Steinplatten- und Schindeldächer;

- für den Aufbau von Naturparkprojekten, für Pilotvorhaben im Bereich der Siedlungsökologie und für den Kampf gegen die Vergandung im Berggebiet.

Das von der OECD gelobte Werk weiterführen

Das Parlament hat den FLS 1991 zunächst auf zehn Jahre befristet und dafür 50 Millionen Franken bereitgestellt. Doch zugleich hat es für den Fall, dass sich der FLS bewähren sollte, ausdrücklich "eine Verlängerung oder gar Überführung in eine unbefristete Regelung" angekündigt. 1998/99 zogen Parlament und Bundesrat eine uneingeschränkt positive Zwischenbilanz. Obwohl der Bundesrat im damaligen Sparklima trotzdem von einer Weiterführung des FLS absehen wollte, bewilligten die eidgenössischen Räte weitere 50 Millionen Franken und eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen bis zum 31. Juli 2011. Dies ist im letzten Umweltprüfbericht der OECD für die Schweiz positiv gewürdigt worden.

Erfreuliche Eigeninitiativen unterstützen

In Anbetracht des anhaltenden Drucks auf naturnahe Kulturlandschaften und der "ausserordentlich positiven Erfahrungen" hatte der Bundesrat eine Weiterführung des FLS schon 1998 als "gerechtfertigt" bezeichnet. Zehn Jahre später beklagt er in seiner neuesten Legislaturplanung und deren Grundlagenbericht einen anhaltenden Verlust an Kulturland und naturnahen Landschaften. Beim FLS zeigt ein erhöhter Gesuchseingang, dass die Pflege von Kulturlandschaften weiterhin nötig und unterstützungsbedürftig ist und dass vielerorts erfreuliche Eigeninitiativen ergriffen werden. Im letzten Jahr konnte der FLS denn auch mehr Projekte als in jedem Jahr zuvor fördern - dies im Sinne einer Anreizstrategie und von Hilfe zur Selbsthilfe.

Dem Verfassungsauftrag nachleben

Wird die geltende Befristung des FLS nicht aufgehoben, so wird der Bund im Natur- und Landschaftsschutz künftig für mehr Aufgaben weniger Mittel einsetzen - dies im Widerspruch zur Einsicht der Aufgabenverzichtsplanung, dass in diesem Bereich "kaum Reformpotenziale erkennbar" sind. Mit einer erneuten Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen des FLS und einer weiteren Fondseinlage kann das Parlament hingegen dem Verfassungsauftrag zum Natur- und Heimatschutz verstärkt nachleben. Dazu gehört ausdrücklich auch die Pflege der Kulturlandschaften.

Ein Zeichen für die Biodiversität setzen

Mit der Erneuerung des FLS lässt sich zudem im Hinblick auf das Internationale Jahr der Biodiversität (2010) auch ein Tatbeweis erbringen, dass die Schweiz ihre internationalen und landeseigenen Verpflichtungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ernst nimmt. Denn die Pflege vielfältiger naturnaher Kulturlandschaften, wie sie der FLS fördert, vergrössert erwiesenermassen die Artenvielfalt. Schliesslich lässt sich mit der Weiterführung des FLS als "Jubiläumsstiftung" des Parlamentes zur 700-Jahr-Feier auch ein zukunftsweisendes Zeichen setzen zum 2012 bevorstehenden 50-Jahr-Jubiläum des Natur- und Heimatschutzartikels in der Bundesverfassung.

Verhandlungen

Der Ständerat trat mit 25 zu 8 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Debatte äusserten sich ausschliesslich Befürworter des Fonds. Sie würdigten seine unbürokratische und effiziente Wirkung zugunsten des Erhalts und der Pflege von Kulturlandschaften. Für die Kommission sprach Ivo Bischofberger (CEg, AI) und stellte fest, dass mit den bisher investierten 100 Millionen Franken 1400 lokale und regionale Projekte angestossen worden seien. Dank der zusätzlichen freiwilligen Unterstützung von Kantonen, Gemeinden und Privaten sei eine grosse Wirkung erzielt worden.

Der Bundesrat wollte aus finanzpolitischen Überlegungen auf eine Weiterführung des Fonds verzichten. In diesem Zusammenhang verwies Bundesrat Moritz Leuenberger auf das beschlossene Moratorium für neue Bundesausgaben und das geplante Sparprogramm von 1,5 Milliarden Franken jährlich. Dennoch nahm die Kleine Kammer die Erneuerung des Fonds in der Gesamtabstimmung mit 25 zu 3 Stimmen an.

Im Nationalrat wurde Eintreten mit 120 zu 32 Stimmen beschlossen. Rund zwei Drittel der SVP-Fraktion wollten auf das Geschäft nicht eintreten. Christian Wasserfallen (RL, BE) beantragte mit einer Minderheit, dass der Beitrag von 50 Millionen Franken an den Fonds bei denjenigen Bundesstellen, welche sich mit dem gleichen Aufgabengebiet befassen, zu kompensieren sei. Der Rat lehnte diesen Antrag mit 126 zu 45 Stimmen ab. Unterstützt wurde er von fast allen Mitgliedern der SVP-Fraktion und von einigen Freisinnigen.

In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat den Änderungsbeschluss (Vorlage 1) mit 39 zu 2 Stimmen an. Der Nationalrat verabschiedeten die Vorlage mit 141 zu 47 ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion.