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08.5052 · Fragestunde. Frage · 2008-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Trotz seit Jahren ausgewiesenem Bedarf figuriert der Ausbau der für Luzern wichtigen Zufahrtsstrecke am Rotsee auf eine Doppelspur erneut nicht in der bundesrätlichen Planung für die zukünftige Bahninfrastruktur (ZEB) und wird nur nebulös als "Erweiterungsoption" erwähnt.

Kann der Bundesrat seinen Entscheid erklären und seine sachlichen Beweggründe darlegen, weshalb er einen ausgebauten öffentlichen Verkehr in der Agglomeration Luzern als sekundär betrachtet?

Kann er der Bevölkerung in der Region Luzern mindestens zusichern, diesen wichtigen Schritt im Rahmen des Infrastrukturfonds (Agglomerationsprogramme) vorrangig zu berücksichtigen?