08.5088 · Fragestunde. Frage · 2008-03-17
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Mit Brief vom 3. Januar 2008 haben die Armeeangehörigen vom Führungsstab der Armee den Befehl erhalten, die Taschenmunition zurückzugeben. Im Brief wird darauf hingewiesen, dass auch weitere Ordonnanzmunition zurückgegeben werden kann. "Allfällige (disziplinar)strafrechtliche Folgen bleiben vorbehalten", heisst es.
Ich bitte den Bundesrat darzulegen, worin diese Sanktionen bestehen und ob der Anreiz nicht erhöht werden könnte, damit tatsächlich im grösseren Stil widerrechtlich entwendete Munition zurückgebracht wird.