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08.5378 · Fragestunde. Frage · 2008-12-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Gemäss NFA ist der Bund seit dem 1. Januar 2008 für die Nationalstrassen verantwortlich.

1. Wie stark schränken die vom Astra festgelegten Eignungskriterien bei der Vergabe von Bauaufträgen den Kreis von möglichen Anbietern ein?

2. Werden durch die generelle Festlegung von Eignungskriterien kleine und mittlere Strassenbauunternehmen nicht benachteiligt?

3. Das Astra ist der grösste Bauherr im Bereich des schweizerischen Strassenbaus. Ist sich der Bund dieser Tatsache bewusst? Bestehen Kontrollinstrumente gegenüber dem Astra?