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09.027 · Geschäft des Bundesrates · 2009-03-06

Finanzdepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 6. März 2009 über die Genehmigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Türkei

Ausgangslage

Die Schweiz und die Türkei haben im Jahr 1986 Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen aufgenommen. Diese schwierigen Verhandlungen wurden wegen der sehr unterschiedlichen Abkommenspolitik der beiden Staaten mehrfach unterbrochen. Aus diesem Grund blieb die Türkei der einzige Mitgliedstaat der OECD, mit dem die Schweiz noch kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Am 22. Mai 2008 konnte schliesslich mit der Türkei ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet werden. Dieses Abkommen enthält Normen zur Vemeidung der Doppelbesteuerung und bietet damit der Schweiz und der schweizerischen Wirtschaft bedeutende Vorteile hinsichtlich der Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen; es wird dazu beitragen, schweizerische Direktinvestitionen in der Türkei zu erhalten und auszubauen. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des Abkommens begrüsst. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)

Verhandlungen

Die aussenpolitische Kommission des Ständerates hatte den Antrag gestellt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Dieser sollte beauftragt werden, Verhandlungen mit der Türkei aufzunehmen, um das Abkommen im Sinne von Artikel 26 des Musterabkommens der OECD zu ergänzen. Dieser Artikel regelt den bilateralen Informationsaustausch zwischen Behörden in Steuersachen. Der Ständerat folgte dem Antrag seiner Kommission.

Auch der Nationalrat trat auf die Vorlage ein. Des Weiteren folgte er dem Beschluss des Ständerates. Damit ging die Vorlage zurück an den Bundesrat. Da am 4. November 2009 ein neuer, revidierter Abkommensentwurf mit der Türkei paraphiert wurde, welcher den Standard zum Informationsaustausch nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens gemäss den vom Bundesrat am 13. März 2009 eingegangenen Verpflichtungen, festlegte, stellte die vorberatende Kommission des Ständerats den Antrag, das Geschäft 09.027 abzuschreiben. Der Rat folgte diesem Antrag. (Siehe Geschäft 10.069 Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Türkei.)

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