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09.308 · Standesinitiative · 2009-03-30

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft erlässt auf Verfassungs- oder Gesetzesebene Bestimmungen zur Verlängerung um mindestens drei Jahre des in Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung vorgesehenen Moratoriums für die Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen.

Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Verlängerung | Lexipedia | Lexipedia