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Obligatorischer Besuch von Lernprogrammen während Warnungsentzügen von Führerausweisen

09.326 · Standesinitiative · 2009-09-15

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Strassenverkehrsgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass bei Warnungsentzügen von Führerausweisen, die länger als drei Monate dauern, der obligatorische Besuch von Lernprogrammen angeordnet werden kann.

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