Obligatorischer Besuch von Lernprogrammen während Warnungsentzügen von Führerausweisen
09.326 · Standesinitiative · 2009-09-15
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Strassenverkehrsgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass bei Warnungsentzügen von Führerausweisen, die länger als drei Monate dauern, der obligatorische Besuch von Lernprogrammen angeordnet werden kann.