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09.434 · Parlamentarische Initiative · 2009-05-07

Finanzdepartement

Erledigt

Ausgangslage

Mit Schreiben vom 24. November 2009 unterbreitet die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates dem Bundesrat ihren Bericht vom 23. November 2009 betreffend ausländische Teilnehmer an schweizerischen Börsen (sog. Remote Members)und deren Qualifikation als Effektenhändler im Stempelrecht. Die Kommission hat am 23. November 2009 mit 7 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung dem vorliegenden Gesetzesentwurf und Bericht zugestimmt. Aufgrund der untergeordneten Tragweite des Vorhabens hat die Kommission auf die Durchführung einer Vernehmlassung verzichtet. Dem aktuellen Vorhaben liegen drei entscheidende Ereignisse zu Grunde. Als die schweizerische Börse SIX Swiss Exchange (vormals SWX) im Jahre 1998 auch ausländische Effektenhändler als Mitglieder zuliess, sollte verhindert werden, dass ausländische Mitglieder gegenüber inländischen umsatzabgaberechtlich besser gestellt sind. Das Stempelrecht wurde folglich mit dringlichem Bundesbeschluss vom 19. März 1999 dahingehend geändert, dass auch ausländische Mitglieder der Börse als Effektenhändler qualifiziert wurden. Diese Gleichstellung dauerte lediglich bis ins Jahr 2001, denn mit der anschliessenden Verlagerung des Handels der schweizerischen Blue Chips von der SWX-Börse in Zürich an die damalige virt-x Börse nach London, entfiel jegliche Umsatzabgabepflicht für ausländische Mitglieder der virt-x. Am 4. Mai 2009 verlagerte die Börse den Handel mit schweizerischen Blue Chips von London wieder zurück nach Zürich.

Mit der Rückführung des Handels verfolgt die SIX Swiss Exchange folgende Ziele:

- Schweizerische Emittenten und Marktteilnehmer sollen von der Doppelregulierung befreit werden.

- Der Börsenplatz Schweiz soll mit grösserem Handelsvolumen gestärkt und Arbeitsplätze sollen an der inländischen Börse gesichert werden.

- Die internationale Wettbewerbsposition der SIX Swiss Exchange soll durch die damit einhergehenden massiven Kostensenkungen gestärkt werden.

(Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Bundesgesetz über die Stempelabgaben ist wie folgt zu ändern:

Art. 13 Abs. 3 Bst. e, Art. 17 Abs. 4, Art. 19 Abs. 2

Aufgehoben

Begründung

Der Verwaltungsrat der SIX Group hat entschieden, den Schweizer Blue-Chips-Handel von London zurück nach Zürich zu verlegen. Transaktionen von nicht schweizerischen Teilnehmern an der SWX Europe (vormals virt-x) in London werden heute nicht mit der Umsatzabgabe belastet, weil die SWX Europe keine schweizerische Börse ist. Nach der Repatriierung werden die gleichen Transaktionen steuerbar, weil die ausländischen Teilnehmer einer Schweizer Börse (sogenannte "remote members") nun als Effektenhändler im Sinne des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) gelten und damit abgabepflichtig werden. Um diesen Nachteil der ausländischen Banken und Börsenagenten als Mitglieder der SIX gegenüber ausländischen Nichtmitgliedern zu beheben, sollen die Absätze im StG, in denen ausländische Mitglieder einer schweizerischen Börse als Effektenhändler qualifiziert werden, gestrichen werden. Mit diesem Vorgehen können die attraktiven Rahmenbedingungen für "remote members" erhalten werden.

Verhandlungen

Der Ständerat stimmte der Vorlage ohne Debatte einstimmig zu.

Im Nationalrat hatte eine linke Kommissionsminderheit einen Nichteintretens-Antrag eingereicht. Die Minderheitssprecherin Hildegard Fässler-Osterwalder (S, SG) kritisierte, dass die Vorlage eine Inländerdiskriminierung schaffe, denn mit der Annahme der Revision würden die inländischen Mitglieder der Börse schlechter gestellt als die ausländischen, die hier von der Abgabe befreit werden sollten. Man bereite hier folglich das Feld, so die Minderheitssprecherin weiter, um die Stempelabgaben gänzlich abzuschaffen. Bundesrat Hans-Rudolf Merz und mit ihm sämtliche Sprecher der bürgerlichen Fraktionen betonten hingegen, dass mit dieser Neuregelung das Handelsvolumen an der Schweizer Börse grösser würde, was zu mehr Arbeitsplätzen führen würde. Eine Entwicklung, die sich schlussendlich auch positiv auf die Steuereinnahmen auswirken würde. Mit 121 zu 58 Stimmen folgte der Rat den Empfehlungen seiner Kommission und stimmte der Vorlage zu. Die Ratslinke hatte geschlossen gegen das Eintreten auf die Vorlage gestimmt; die bürgerlichen Fraktionen stimmten ebenso geschlossen für die Annahme. Mit 120 zu 54 Stimmen wurde die Vorlage auch in der Gesamtabstimmung angenommen.

In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Ständerat mit 34 zu 0 und im Nationalrat mit 130 zu 61 Stimmen angenommen.