09.5167 · Fragestunde. Frage · 2009-03-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Ist der Bundesrat nach dem erneuten schweren Tötungsdelikt durch einen vorbestraften Gewalttäter am Wochenende vom 7./8. März 2009 bereit, die Verwahrungs-Initiative so umzusetzen, wie sie der Schweizer Souverän beschlossen hat?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beschloss am 23. November 2005 Botschaft und Gesetzentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuches zwecks Umsetzung der Verwahrungs-Initiative, d. h. der Konkretisierung von Artikel 123a BV über die lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher, nichttherapierbarer Sexual- oder Gewaltstraftäter. Das Parlament übernahm die Vorschläge des Bundesrates weitgehend und verabschiedete die entsprechenden Gesetzesänderungen am 21. Dezember 2007. Sie sind am 1. August 2008 in Kraft getreten.