09.5175 · Fragestunde. Frage · 2009-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Arbeitslose haben keinen Anspruch auf Familienzulagen, da die Voraussetzung dafür ein Lohnanspruch ist, die Arbeitslosenentschädigung jedoch nicht als Lohn gilt.
Diese Regelung ist unproblematisch, sofern beide Elternteile erwerbstätig sind.
Für getrennte oder geschiedene Elternpaare ist sie jedoch verhängnisvoll und führt auf Verwaltungsebene - vor allem bei den Arbeitslosenkassen - zu einem grossen Zeitaufwand. Überdies können diese Umtriebe die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung verzögern.
Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) und des Familienzulagengesetzes (FamZG) zu vereinfachen und besser aufeinander abzustimmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.