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Die Revision des KVG bringt in Artikel 14b den medizinischen Telefondienst

09.5356 · Fragestunde. Frage · 2009-09-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

  • Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass dieser Dienst der Beratung und Erstbeurteilung einer Notwendigkeit für eine ärztliche Konsultation für allfällige Patienten zum Teil eine wichtige Weichenstellung bedeuten kann?
  • Hat sich dieser Dienst ebenfalls der gesetzlichen Anforderung der Qualitätssicherung zu stellen?
  • Wer fordert den Nachweis der Qualität ein?
  • Wie und nach welchen Kriterien?
  • Wie hoch schätzt er die Kosten dieses Dienstes als Anteil der Gesundheitskosten ein?
  • Wie hoch die Einsparungen?
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