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10.331 · Standesinitiative · 2010-06-23

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:

Der Bund wird aufgefordert, trotz Konsolidierungsprogramm seiner Verantwortung für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs nachzukommen und auch in den zukünftigen Finanzperioden dem ausgewiesenen Bedarf entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.

Finanzierung des öffentlichen Verkehrs gemäss Konsolidierungsprogramm | Lexipedia | Lexipedia