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10.475 · Parlamentarische Initiative · 2010-06-18

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Sprachengesetz (SR 441.1) wird wie folgt geändert:

Art. 15

...

Abs. 3

Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit prioritär über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache sowie über Kompetenzen in einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Unterricht in den Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines mehrsprachigen Landes Rechnung.

Begründung

Verschiedene Kantone der Deutschschweiz haben in den letzten Jahren dem Englischunterricht in der Schule den Vorzug gegeben. Dieser Entscheid wertet das Französische bei den Deutschschweizer Jugendlichen ab: Es wird ihnen vermittelt, dass es wichtiger ist, die internationale Wirtschaftssprache zu verstehen als die Sprache der Landsleute. Und die Schweizerinnen und Schweizer in den beiden grössten Landesteilen werden dazu gebracht, sich auf Englisch statt in den Landessprachen zu verständigen.

Deshalb müssen diese Entscheide rückgängig gemacht werden: Das Hauptgewicht muss auf dem Unterricht in einer zweiten Landessprache liegen.

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