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10.5287 · Fragestunde. Frage · 2010-06-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Schweizerische Bundesgericht hat Privatpersonen verboten, für die Öffentlichkeit zugängliche Pokerturniere zu veranstalten, und stuft Poker somit als Glücksspiel ein. Dies widerspricht der Haltung des Bundesverwaltungsgerichtes, das Poker als Geschicklichkeitsspiel bezeichnet hat. Das plötzliche Verbot und seine sofortige Gültigkeit bringen gewisse Probleme mit sich.

- Sieht der Bundesrat eine Übergangsfrist für die Umsetzung dieses Entscheides vor?

- Bezeichnet der Bundesrat Poker als Glücksspiel?

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