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10.5537 · Fragestunde. Frage · 2010-12-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In einem Artikel der "NZZ am Sonntag" (Ausgabe vom 3. Oktober 2010) betreffend eine gescheiterte Ausschaffung nach Istanbul hat eine Vizedirektorin des Bundesamtes für Migration (BFM) erklärt: "Wir werden daher auch künftig jede Chance wahrnehmen, um eine Ausschaffung vollziehen zu können."

- Ist die Rückkehrpolitik des BFM eine Chancenpolitik?

- Wenn die Schweiz kein Glück hat, gibt es demzufolge keine Rückführungsmöglichkeiten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz betreibt keine Chancen- oder Glückspolitik, sondern unternimmt die nötigen Vorkehrungen, um die Risiken, die mit Rückführungen verbunden sind, zu minimieren: Sonderflüge werden minutiös und mit zahlreichen Partnern in der Schweiz - EDA, Polizei, Botschaft - und im Ausland - insbesondere Aussen- und Innenministerien - vorbereitet. Gerade im Bereich der internationalen Zusammenarbeit ist es aber bei allen Vorkehrungen und Rückversicherungen nicht möglich, sämtliche Unsicherheiten und Schwierigkeiten vorgängig auszuschliessen. Bezüglich der gescheiterten Ausschaffung nach Istanbul verweise ich auf meine Antwort auf die Frage Baettig 10.5479 vom 6. Dezember 2010. Der besagte Sonderflug scheiterte an einer zu spät eingetroffenen Landebewilligung aufgrund interner Kommunikationsprobleme der türkischen Behörden.