11.057 · Geschäft des Bundesrates · 2011-09-07
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 7. September 2011 zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes
Ausgangslage
Übersicht aus der Botschaft
Das über hundertjährige Versicherungsvertragsgesetz genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Einige vordringliche Änderungen wurden bereits mit einer Teilrevision im Jahr 2006 vorgenommen. Mit der hier vorgelegten Totalrevision soll das Versicherungsvertragsrecht nun umfassend an die veränderten Gegebenheiten und an die Bedürfnisse nach einem vernünftigen und realisierbaren Versicherungsschutz angepasst werden.
Verhandlungen
Siehe: 17.043 Versicherungsvertragsgesetz. Änderung
Der Gesetzesentwurf nimmt die Anliegen des Parlaments gemäss Rückweisung der Totalrevision des VVG auf: Er enthält namentlich die geforderten Änderungen beim Widerrufsrecht, bei der vorläufigen Deckung und der Verjährung, beim Kündigungsrecht sowie bei Grossrisiken. Auch sollen Erleichterungen für den elektronischen Geschäftsverkehr eingeführt werden.